Page 34 - Sozialratgeber Hämophilie
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Zusatzurlaub
        Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf fünf bezahlte Urlaubstage
        zusätzlich im Jahr.

        Kraftfahrzeugsteuer
        Kraftwagen und Krafträder können von der Kraftfahrzeugsteuer befreit wer­
        den, sofern sie
           ■  auf den Behinderten zugelassen sind und
           ■ im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG, Bl oder H eingetragen
          sind.

        Die Kraftfahrzeugsteuer kann um 50 % ermäßigt werden, wenn im Schwerbe­
        hindertenausweis das Merkzeichen G eingetragen ist. Um die Kraftfahrzeug­
        steuer­Vorteile nutzen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Zollverwal­
        tung unter Vorlage Ihres Schwerbehindertenausweises stellen.



        Die Vergünstigung kann auch von einem minder­
        jährigen behinderten Kind in Anspruch genommen
        werden. Vorausgesetzt, das Fahrzeug ist auf den
        Namen des Kindes zugelassen. Eltern dürfen damit
        dann nur Fahrten unternehmen, die der Beförde­
        rung des Kindes dienen.





        Fahrtkosten
        Schwerbehinderte mit einem GdB ab 70 und dem Merkzeichen G im Ausweis
        sowie Schwerbehinderte mit einem GdB ab 80 können für Privatfahrten (bis
        zu 3.000 km jährlich) die Kraftfahrzeugkosten geltend machen.

        Bei Merkzeichen aG, Bl und H können grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten
        geltend gemacht werden (bis zu 15.000 km jährlich).
        Als Kilometersatz werden pauschal 0,30 € berechnet (bei 3.000 km 900,– €,
        bei 15.000 km 4.500,– €.




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