Page 34 - Sozialratgeber Hämophilie
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Zusatzurlaub
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf fünf bezahlte Urlaubstage
zusätzlich im Jahr.
Kraftfahrzeugsteuer
Kraftwagen und Krafträder können von der Kraftfahrzeugsteuer befreit wer
den, sofern sie
■ auf den Behinderten zugelassen sind und
■ im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG, Bl oder H eingetragen
sind.
Die Kraftfahrzeugsteuer kann um 50 % ermäßigt werden, wenn im Schwerbe
hindertenausweis das Merkzeichen G eingetragen ist. Um die Kraftfahrzeug
steuerVorteile nutzen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Zollverwal
tung unter Vorlage Ihres Schwerbehindertenausweises stellen.
Die Vergünstigung kann auch von einem minder
jährigen behinderten Kind in Anspruch genommen
werden. Vorausgesetzt, das Fahrzeug ist auf den
Namen des Kindes zugelassen. Eltern dürfen damit
dann nur Fahrten unternehmen, die der Beförde
rung des Kindes dienen.
Fahrtkosten
Schwerbehinderte mit einem GdB ab 70 und dem Merkzeichen G im Ausweis
sowie Schwerbehinderte mit einem GdB ab 80 können für Privatfahrten (bis
zu 3.000 km jährlich) die Kraftfahrzeugkosten geltend machen.
Bei Merkzeichen aG, Bl und H können grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten
geltend gemacht werden (bis zu 15.000 km jährlich).
Als Kilometersatz werden pauschal 0,30 € berechnet (bei 3.000 km 900,– €,
bei 15.000 km 4.500,– €.
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