Page 33 - Sozialratgeber Hämophilie
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Sogenannte direkte Nachteilsausgleiche können Sie in Anspruch nehmen,
wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten haben. Die Höhe des
jeweiligen Nachteilsausgleichs richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
Nachteilsausgleiche können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
geregelt sein.
Wohngeld
Schwerbehinderte und pflegebedürftige Menschen können bei der Wohn
geldstelle ihrer Gemeinde das sogenannte Wohngeld beantragen. Es dient
als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für selbst genutztes Eigen
tum. Das Wohngeld ist abhängig vom Einkommen aller Haushaltsmitglieder.
Ein Freibetrag wird auf das Gesamteinkommen angerechnet. Er liegt bei
1.500,– € jährlich und wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
■ GdB 100
■ GdB von mind. 50 und Pflegebedürftigkeit und häusliche oder teilstatio
näre Pflege (auch Kurzzeitpflege).
Kündigungsschutz
Wenn Sie schwerbehindert sind und mindestens sechs Monate lang in ei
nem Unternehmen mit sechs und mehr Personen gearbeitet haben, erhal
ten Sie einen besonderen Kündigungsschutz.
Sie können auch weitere Unterstützungsmaßnahmen einfordern, wie zum
Beispiel eine spezielle Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Schulpflichtstunden für Lehrerinnen und Lehrer
Schwerbehinderte Lehrerinnen und Lehrer erhalten je nach GdB eine Ermä
ßigung der Schulpflichtstunden. Die Höhe wird in den Ländern unterschied
lich geregelt. Die Ermäßigung gilt nicht nur für VollzeitBeschäftigte, sondern
auch für Lehrerinnen und Lehrer in Teilzeit. Informationen hierzu erhalten Sie
bei Ihrem zuständigen Regierungspräsidium.
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