Page 33 - Sozialratgeber Hämophilie
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NACHFOLGENDER ÜBERBLICK IST DAHER
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        Sogenannte  direkte  Nachteilsausgleiche  können  Sie  in  Anspruch  nehmen,
        wenn  Sie  einen  Schwerbehindertenausweis  erhalten  haben.  Die  Höhe  des
        jeweiligen Nachteilsausgleichs richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
        Nachteilsausgleiche können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
        geregelt sein.

        Wohngeld
        Schwerbehinderte und pflegebedürftige Menschen können bei der Wohn­
        geldstelle ihrer Gemeinde das sogenannte Wohngeld beantragen. Es dient
        als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für selbst genutztes Eigen­
        tum. Das Wohngeld ist abhängig vom Einkommen aller Haushaltsmitglieder.
        Ein  Freibetrag  wird  auf  das  Gesamteinkommen  angerechnet.  Er  liegt  bei
        1.500,– € jährlich und wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
           ■  GdB 100
           ■ GdB von mind. 50 und Pflegebedürftigkeit und häusliche oder teilstatio­
          näre Pflege (auch Kurzzeitpflege).

        Kündigungsschutz
        Wenn Sie schwerbehindert sind und mindestens sechs Monate lang in ei­
        nem Unternehmen mit sechs und mehr Personen gearbeitet haben, erhal­
        ten Sie einen besonderen Kündigungsschutz.
        Sie  können  auch  weitere  Unterstützungsmaßnahmen  einfordern,  wie  zum
        Beispiel eine spezielle Ausstattung des Arbeitsplatzes.
        Schulpflichtstunden für Lehrerinnen und Lehrer
        Schwerbehinderte Lehrerinnen und Lehrer erhalten je nach GdB eine Ermä­
        ßigung der Schulpflichtstunden. Die Höhe wird in den Ländern unterschied­
        lich geregelt. Die Ermäßigung gilt nicht nur für Vollzeit­Beschäftigte, sondern
        auch für Lehrerinnen und Lehrer in Teilzeit. Informationen hierzu erhalten Sie
        bei Ihrem zuständigen Regierungspräsidium.


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