Page 35 - Sozialratgeber Hämophilie
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Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G und einem GdB von 50–70 kön
nen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die tatsächlichen
Fahrtkosten geltend machen. Ohne Einzelnachweis der Aufwendungen kön
nen für Fahrten mit dem PKW pauschal 0,60 € je gefahrenem Kilometer an
gesetzt werden.
Parkerleichterung
Schwerbehinderte können spezielle Behindertenparkplätze nutzen. Voraus
setzung dafür ist ein sogenannter blauer Parkausweis für Personen mit Be
hinderungen in der Europäischen Union. Ihn erhält, wer die Merkzeichen aG
bzw. Bl im Schwerbehindertenausweis hat oder beidseitige Amelie (fehlende
Gliedmaßen) respektive Phokomelie (angeborene Missbildung der Gliedma
ßen). Der Antrag für einen Parkausweis wird bei der zuständigen Straßenver
kehrsbehörde gestellt.
Daneben gibt es einen orangefarbenen Parkausweis (Sonderregelung zu
Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter [Gleichstel
lung]).
Die Voraussetzungen für den orangefarbenen Parkausweis:
■ Die Merkzeichen G und B sowie ein GdB von mindestens 80 allein für Funk
tionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen.
■ Die Merkzeichen G und B und ein GdB von mindestens 70 allein für Funk
tionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig ein GdB von
mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsor
gane.
■ Eine Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem GdB von
mindestens 60.
■ Ein künstlicher Darmausgang und eine künstliche Darmableitung mit ei
nem GdB von mindestens 70.
Der orange Parkausweis gilt nur in Deutschland und nicht im Ausland. Er
berechtigt z. B. dazu, drei Stunden lang im eingeschränkten Halteverbot oder
auf Anwohnerparkplätzen zu parken. Auf den speziellen Behindertenpark
plätzen zu parken, ist damit in den meisten Bundesländern jedoch nicht er
laubt.
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