Page 36 - Sozialratgeber Hämophilie
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Öffentliche Verkehrsmittel
Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G, aG oder Gl, Bl, TBI bzw. H können
öffentliche Verkehrsmittel unentgeltlich nutzen. Allerdings ist eine jährliche
Eigenbeteiligung in Höhe von 80,– € erforderlich. Informationen hierzu erhal
ten Sie von Ihrem Versorgungsamt. Einkommensschwache (z. B. Grundsiche
rungsempfänger) sowie blinde und hilflose Menschen sind von der Eigenbe
teiligung befreit.
Enthält Ihr Ausweis zusätzlich das Merkzeichen B, TBI oder Bl, darf auch eine
Begleitperson unentgeltlich und ohne Kilometerbegrenzung die öffentlichen
Verkehrsmittel nutzen. Auch Hilfsmittel wie ein Rollstuhl werden kostenlos be
fördert.
Die Deutsche Bahn bietet schwerbehinderten Menschen spezielle Services
an. Zum Beispiel ermäßigte Preise, Ein und Umsteigehilfen, eine kostenlose
Beförderung von Hilfsmitteln. Informationen hierzu finden Sie auf der Home
page www.bahn.de.
Auch bei Fluglinien sind einige Unterstützungen möglich. So können Hilfs
mittel unentgeltlich transportiert werden, Blindenhunde dürfen bei einigen
Airlines in der Kabine Platz nehmen.
Telefongebühren
Schwerbehinderte können bei vielen Telefongesellschaften eine Ermäßigung
der Telefongebühren beantragen und dann spezielle Sozialtarife wahrneh
men. Dies gilt auch für viele Mobilfunkanbieter. Hier lohnt es sich, einmal di
rekt bei den Anbietern nachzufragen.
Rundfunkbeitrag
Menschen mit Behinderung und dem Merkzeichen RF im Ausweis können
bei der Leistung des Rundfunkbeitrags eine Reduzierung erhalten.
In bestimmten Fällen kann auch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag bean
tragt werden. Voraussetzungen sind beispielsweise, dass das Merkzeichen
TBl oder ein Grad der Behinderung von 80 vorliegt oder die behinderte Per
son staatliche Sozialleistungen erhält.
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