Page 39 - Sozialratgeber Hämophilie
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Erwerbsminderungsrente
Sie kommt infrage, wenn Sie nicht arbeitsfähig sind, eine Umschulungsmaß
nahme nicht greift und Sie noch nicht das Mindestalter für die normale Al
tersrente erreicht haben. Man unterscheidet zwei Formen von Erwerbsmin
derungsrente:
■ Volle Erwerbsminderungsrente: Sie erhält, wer aus gesundheitlichen Grün
den nicht mehr in der Lage ist, eine berufliche Tätigkeit von mindestens
drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes auszu
üben. Das bedeutet im Umkehrschluss, Sie müssen im Rahmen Ihrer Mög
lichkeiten jede zumutbare Tätigkeit annehmen. Auch, wenn diese mit Ih
rem eigentlichen Beruf gar nichts zu tun hat.
■ Teilweise Erwerbsminderungsrente: Sie gilt für Personen, die gesundheit
lich in der Lage sind, eine berufliche Tätigkeit von drei Stunden, aber nicht
länger als sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Ar
beitsmarktes auszuüben.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Gewährung einer Erwerbsminde
rungsrente erfüllt sein:
■ Sie haben die 5jährige Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) erfüllt und
■ Sie haben in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsunfä
higkeit drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt.
Auch Selbstständige können eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten,
sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Die Höhe der teilweisen bzw. der vollen Erwerbsminderungsrente wird indivi
duell berechnet. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Rentenversi
cherungsträger.
Die Erwerbsminderungsrente ist in der Regel auf ein bis drei Jahre befristet.
Danach kann der Anspruch erneut geprüft werden.
Wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht wird, geht die Erwerbs
minderungsrente automatisch in die normale Altersrente über.
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