Page 39 - Sozialratgeber Hämophilie
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Erwerbsminderungsrente
        Sie kommt infrage, wenn Sie nicht arbeitsfähig sind, eine Umschulungsmaß­
        nahme nicht greift und Sie noch nicht das Mindestalter für die normale Al­
        tersrente erreicht haben. Man unterscheidet zwei Formen von Erwerbsmin­
        derungsrente:
           ■ Volle Erwerbsminderungsrente: Sie erhält, wer aus gesundheitlichen Grün­
          den nicht mehr in der Lage ist, eine berufliche Tätigkeit von mindestens
          drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes auszu­
          üben. Das bedeutet im Umkehrschluss, Sie müssen im Rahmen Ihrer Mög­
          lichkeiten jede zumutbare Tätigkeit annehmen. Auch, wenn diese mit Ih­
          rem eigentlichen Beruf gar nichts zu tun hat.
           ■ Teilweise Erwerbsminderungsrente: Sie gilt für Personen, die gesundheit­
          lich in der Lage sind, eine berufliche Tätigkeit von drei Stunden, aber nicht
          länger als sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Ar­
          beitsmarktes auszuüben.

        Folgende Voraussetzungen müssen für die Gewährung einer Erwerbsminde­
        rungsrente erfüllt sein:
           ■ Sie haben die 5­jährige Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) erfüllt und
           ■ Sie haben in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsunfä­
          higkeit drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt.

        Auch  Selbstständige  können  eine  volle  Erwerbsminderungsrente  erhalten,
        sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

        Die Höhe der teilweisen bzw. der vollen Erwerbsminderungsrente wird indivi­
        duell  berechnet.  Informationen  hierzu  erhalten  Sie  bei  Ihrem  Rentenversi­
        cherungsträger.
        Die Erwerbsminderungsrente ist in der Regel auf ein bis drei Jahre befristet.
        Danach kann der Anspruch erneut geprüft werden.
        Wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht wird, geht die Erwerbs­
        minderungsrente automatisch in die normale Altersrente über.










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