Page 44 - Sozialratgeber Hämophilie
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Ansprechpartner  für  Pflegeleistungen  ist  die  Pflegekasse.  Bei  gesetzlich
        Krankenver sicherten ist die Pflegekasse an die Krankenkasse angegliedert.
        Wenn Sie eine Pflegeleistung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen
        Pflegeantrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.

        Pflegebedürftigkeit
        Der  sogenannte  Medizinische  Dienst  der  Krankenkassen  (MDK)  überprüft,
        ob  eine  Pflegebedürftigkeit  vorliegt.  Er  erstellt  dazu  ein  Pflegegutachten
        und leitet dieses an die Pflegekasse weiter. Sie erteilt dann einen Feststel­
        lungsbescheid, der auch Ihren Pflegegrad festlegt.
        Falls Sie mit der Einstufung Ihres Pflegegrades nicht einverstanden sind, kön­
        nen Sie Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Der Widerspruch muss
        innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Bei der Be­
        gründung des Widerspruchs sollten Sie sich unterstützen lassen, z. B. von
        einem Pflegedienst oder einem Anwalt. Wird der Widerspruch abgewiesen,
        können Sie beim Sozialgericht dagegen klagen. Eine Mustervorlage dazu fin­
        den Sie auf Seite 57.

        Pflegegrade
        Wie bereits erwähnt, stuft Sie die Pflegekasse mit der Feststellung der Pfle­
        gebedürftigkeit in einen Pflegegrad ein. Dieses System der Pflegegrade ist
        seit 2017 neu und löst das bisherige dreistufige System ab.
        Falls Sie bereits eine Pflegeleistung erhalten haben, wird Ihnen ein Bestands­
        schutz gewährt. Es wird Ihnen garantiert, dass Sie die bisherigen Leistungen
        weiter  erhalten  und  sich  nicht  verschlechtern.  Die  Übertragung  von  einer
        Pflegestufe  in  einen  Pflegegrad  erfolgt  automatisch,  Sie  müssen  sich  um
        nichts kümmern.

        Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad ist die Frage, wie selbst­
        ständig Sie Ihr Leben meistern können. Das heißt, wie mobil sind Sie, kom­
        men Sie bei den grundlegenden Bedürfnissen alleine zurecht usw.












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