Page 44 - Sozialratgeber Hämophilie
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Ansprechpartner für Pflegeleistungen ist die Pflegekasse. Bei gesetzlich
Krankenver sicherten ist die Pflegekasse an die Krankenkasse angegliedert.
Wenn Sie eine Pflegeleistung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen
Pflegeantrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Pflegebedürftigkeit
Der sogenannte Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft,
ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Er erstellt dazu ein Pflegegutachten
und leitet dieses an die Pflegekasse weiter. Sie erteilt dann einen Feststel
lungsbescheid, der auch Ihren Pflegegrad festlegt.
Falls Sie mit der Einstufung Ihres Pflegegrades nicht einverstanden sind, kön
nen Sie Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Der Widerspruch muss
innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Bei der Be
gründung des Widerspruchs sollten Sie sich unterstützen lassen, z. B. von
einem Pflegedienst oder einem Anwalt. Wird der Widerspruch abgewiesen,
können Sie beim Sozialgericht dagegen klagen. Eine Mustervorlage dazu fin
den Sie auf Seite 57.
Pflegegrade
Wie bereits erwähnt, stuft Sie die Pflegekasse mit der Feststellung der Pfle
gebedürftigkeit in einen Pflegegrad ein. Dieses System der Pflegegrade ist
seit 2017 neu und löst das bisherige dreistufige System ab.
Falls Sie bereits eine Pflegeleistung erhalten haben, wird Ihnen ein Bestands
schutz gewährt. Es wird Ihnen garantiert, dass Sie die bisherigen Leistungen
weiter erhalten und sich nicht verschlechtern. Die Übertragung von einer
Pflegestufe in einen Pflegegrad erfolgt automatisch, Sie müssen sich um
nichts kümmern.
Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad ist die Frage, wie selbst
ständig Sie Ihr Leben meistern können. Das heißt, wie mobil sind Sie, kom
men Sie bei den grundlegenden Bedürfnissen alleine zurecht usw.
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