Page 49 - Sozialratgeber Hämophilie
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Stationäre Pflege
Wenn eine Versorgung rund um die Uhr in einem Pflegeheim erforderlich ist,
wird dies als stationäre Pflege bezeichnet. Die Pflegekasse übernimmt die
Kosten für die stationäre Pflege, der Versicherte muss jedoch Unterkunft und
Verpflegung selbst zahlen. Sollten die Leistungen der Pflegeversicherung
und das eigene Einkommen nicht ausreichen, kann beim Sozialamt eine Un
terstützung beantragt werden.
Leistungen für stationäre Pflege (Pflege in einem Pflegeheim)
Pflegegrad 1 0,– €
Pflegegrad 2 770,– € pro Monat
Pflegegrad 3 1.262,– € pro Monat
Pflegegrad 4 1.775,– € pro Monat
Pflegegrad 5 2.005,– € pro Monat
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