Page 49 - Sozialratgeber Hämophilie
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Stationäre Pflege
        Wenn eine Versorgung rund um die Uhr in einem Pflegeheim erforderlich ist,
        wird dies als stationäre Pflege bezeichnet. Die Pflegekasse übernimmt die
        Kosten für die stationäre Pflege, der Versicherte muss jedoch Unterkunft und
        Verpflegung  selbst  zahlen.  Sollten  die  Leistungen  der  Pflegeversicherung
        und das eigene Einkommen nicht ausreichen, kann beim Sozialamt eine Un­
        terstützung beantragt werden.

        Leistungen für stationäre Pflege (Pflege in einem Pflegeheim)


        Pflegegrad 1                               0,– €

        Pflegegrad 2                           770,– € pro Monat


        Pflegegrad 3                         1.262,– € pro Monat

        Pflegegrad 4                         1.775,– € pro Monat

        Pflegegrad 5                        2.005,– € pro Monat













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