Page 50 - Sozialratgeber Hämophilie
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Pflege-WGs
Die Pflegekasse unterstützt die Gründung sogenannter PflegeWGs. Das
heißt, mehrere Pflegebedürftige wohnen in einer betreuten Wohngemein
schaft zusammen. Pflegebedürftige aller Grade werden dabei einmalig mit
2.500,– € pro Person oder 10.000,– € pro Wohngruppe unterstützt. Pflegebe
dürftige in ambulant betreuten Wohngruppen können Anspruch auf einen
Wohngruppenzuschlag haben. Dann erhält jede pflegebedürftige Person
214,– € zusätzlich pro Monat zu den bereits gewährten Pflegeleistungen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 müssen keine Pflegeleistung erhalten,
um den Wohngruppenzuschlag nutzen zu können.
Für den Wohngruppenzuschlag müssen folgende Voraussetzungen erfüllt
sein:
■ Mindestens zwei und höchstens elf weitere Personen wohnen in einer ge
meinsamen Wohnung.
■ Mindestens zwei weitere Mitbewohner sind pflegebedürftig.
■ Eine Pflegefachkraft wurde von der WG beauftragt, neben der individuel
len pflegerischen Versorgung auch allgemeine organisatorische und ver
waltende Tätigkeiten zu übernehmen.
■ Kein Mitglied der WG erhält eine Leistung, die einer vollstationären Pflege
entspricht.
PflegeWGs erhalten auch höhere Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde
Maßnahmen. Diese können bei bis zu 4.000,– € je Maßnahme, aber bei maxi
mal 16.000,– € pro Haushalt liegen.
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