Page 50 - Sozialratgeber Hämophilie
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Pflege-WGs
        Die  Pflegekasse  unterstützt  die  Gründung  sogenannter  Pflege­WGs.  Das
        heißt, mehrere Pflegebedürftige wohnen in einer betreuten Wohngemein­
        schaft zusammen. Pflegebedürftige aller Grade werden dabei einmalig mit
        2.500,– € pro Person oder 10.000,– € pro Wohngruppe unterstützt. Pflegebe­
        dürftige in ambulant betreuten Wohngruppen können Anspruch auf einen
        Wohngruppenzuschlag  haben.  Dann  erhält  jede  pflegebedürftige  Person
        214,–  €  zusätzlich  pro  Monat  zu  den  bereits  gewährten  Pflegeleistungen.
        Pflegebedürftige  mit  Pflegegrad  1  müssen  keine  Pflegeleistung  erhalten,
        um den Wohngruppenzuschlag nutzen zu können.

        Für  den  Wohngruppenzuschlag  müssen  folgende  Voraussetzungen  erfüllt
        sein:
           ■ Mindestens zwei und höchstens elf weitere Personen wohnen in einer ge­
          meinsamen Wohnung.
           ■ Mindestens zwei weitere Mitbewohner sind pflegebedürftig.
           ■ Eine Pflegefachkraft wurde von der WG beauftragt, neben der individuel­
          len pflegerischen Versorgung auch allgemeine organisatorische und ver­
          waltende Tätigkeiten zu übernehmen.
           ■ Kein Mitglied der WG erhält eine Leistung, die einer vollstationären Pflege
          entspricht.

        Pflege­WGs erhalten auch höhere Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde
        Maßnahmen. Diese können bei bis zu 4.000,– € je Maßnahme, aber bei maxi­
        mal 16.000,– € pro Haushalt liegen.





















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