Page 48 - Sozialratgeber Hämophilie
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Teilstationäre Pflege (Tages­ und Nachtpflege)
        Es kann notwendig werden, dass Sie trotz guter privater Pflege vorüberge­
        hend eine gewisse Zeit in einer Pflegeeinrichtung verbringen müssen. Dies
        nennt man teilstationäre Pflege.


        Die Pflegekasse gewährt dafür folgende Beträge:


        Teilstationäre Pflege (häusliche Pflege, aber zeitweise
        Unterbringung [tagsüber oder nachts] in einem Pflegeheim)


        Pflegegrad 1                                0,– €

        Pflegegrad 2                           689,– € pro Monat

        Pflegegrad 3                         1.298,– € pro Monat


        Pflegegrad 4                         1.612,– € pro Monat

        Pflegegrad 5                         1.995,– € pro Monat



        Übergangspflege

        Manchmal kann kurzfristig Hilfe nötig sein, ohne dass eine dauerhafte Pfle­
        gebedürftigkeit  vorliegt.  Zum  Beispiel  nach  einer  Operation  oder  einem
        schweren grippalen Infekt. In diesen Fällen kann für einen Zeitraum von bis
        zu vier Wochen eine Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in An­
        spruch genommen werden. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für
        Pflege, Betreuung und Behandlungspflege mit bis zu 1.612,– € jährlich.













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