Page 48 - Sozialratgeber Hämophilie
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Teilstationäre Pflege (Tages und Nachtpflege)
Es kann notwendig werden, dass Sie trotz guter privater Pflege vorüberge
hend eine gewisse Zeit in einer Pflegeeinrichtung verbringen müssen. Dies
nennt man teilstationäre Pflege.
Die Pflegekasse gewährt dafür folgende Beträge:
Teilstationäre Pflege (häusliche Pflege, aber zeitweise
Unterbringung [tagsüber oder nachts] in einem Pflegeheim)
Pflegegrad 1 0,– €
Pflegegrad 2 689,– € pro Monat
Pflegegrad 3 1.298,– € pro Monat
Pflegegrad 4 1.612,– € pro Monat
Pflegegrad 5 1.995,– € pro Monat
Übergangspflege
Manchmal kann kurzfristig Hilfe nötig sein, ohne dass eine dauerhafte Pfle
gebedürftigkeit vorliegt. Zum Beispiel nach einer Operation oder einem
schweren grippalen Infekt. In diesen Fällen kann für einen Zeitraum von bis
zu vier Wochen eine Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in An
spruch genommen werden. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für
Pflege, Betreuung und Behandlungspflege mit bis zu 1.612,– € jährlich.
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