Page 51 - Sozialratgeber Hämophilie
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Pflegekosten
        Um  Ihnen  die  Pflege  zu  erleichtern,  gibt  es  Pflegehilfsmittel.  Dies  können
        Dinge oder auch Geräte sein. Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der
        Pflegekasse übernommen. Pflegehilfsmittel müssen nicht vom Arzt verord­
        net werden, sie können direkt bei der Pflegekasse beantragt werden.

        Man unterscheidet zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:



                                      Technische Pflegehilfsmittel
                                      und




                                      zum Verbrauch bestimmte
                                      Pflegehilfsmittel.



        Technische Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Pflegebetten, spezielle Kissen
        oder Rollstühle. Sie werden meist von den Pflegekassen leihweise überlas­
        sen. Dann fallen für die Versicherten keine Kosten an. Es kann aber eine Leih­
        gebühr fällig werden.

        Muss ein technisches Pflegehilfsmittel erworben werden, ist meist eine Zu­
        zahlung zu leisten.



                                      Technische Pflegehilfsmittel:
                                      10 % der Kosten, max. 25,– € je Hilfsmittel



        Hier gilt auch die Belastungsgrenze, die Sie schon von den Hilfsmitteln der
        Therapie kennen. Wird die Belastungsgrenze überschritten, entfällt auch für
        Pflegehilfsmittel die Zuzahlung. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
        sind beispielsweise Pflaster, Mundschutz oder Betteinlagen. Sie werden pau­
        schal erstattet.





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