Page 51 - Sozialratgeber Hämophilie
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Pflegekosten
Um Ihnen die Pflege zu erleichtern, gibt es Pflegehilfsmittel. Dies können
Dinge oder auch Geräte sein. Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der
Pflegekasse übernommen. Pflegehilfsmittel müssen nicht vom Arzt verord
net werden, sie können direkt bei der Pflegekasse beantragt werden.
Man unterscheidet zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:
Technische Pflegehilfsmittel
und
zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel.
Technische Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Pflegebetten, spezielle Kissen
oder Rollstühle. Sie werden meist von den Pflegekassen leihweise überlas
sen. Dann fallen für die Versicherten keine Kosten an. Es kann aber eine Leih
gebühr fällig werden.
Muss ein technisches Pflegehilfsmittel erworben werden, ist meist eine Zu
zahlung zu leisten.
Technische Pflegehilfsmittel:
10 % der Kosten, max. 25,– € je Hilfsmittel
Hier gilt auch die Belastungsgrenze, die Sie schon von den Hilfsmitteln der
Therapie kennen. Wird die Belastungsgrenze überschritten, entfällt auch für
Pflegehilfsmittel die Zuzahlung. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
sind beispielsweise Pflaster, Mundschutz oder Betteinlagen. Sie werden pau
schal erstattet.
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