Page 32 - Sozialratgeber Hämophilie
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Nachteilsausgleiche
        Bei der Steuererklärung können alle Behinderte, nicht nur Schwerbehinderte
        mit  einem  Schwerbehindertenausweis,  einen  Pauschbetrag  geltend  ma­
        chen. Er wird vom zuständigen Finanzamt gewährt. Die Höhe des Pauschbe­
        trags richtet sich nach dem GdB. Entscheidend ist dabei der höchste GdB
        des Jahres.

              Grad der Behinderung (GdB)            Pauschale (jährlich)

                       25–30                             310, – €

                       35–40                             430, – €

                       45–50                             570, – €

                       55–60                             720, – €
                       65–70                             890, – €

                       75–80                             1.060, – €

                       85–90                             1.230, – €

                       95–100                            1.420, – €



        Wenn Sie das Merkzeichen Bl oder H erhalten haben, erhöht sich der Pausch­
        betrag auf 3.700,– €.
        Liegt Ihr GdB unter 50, jedoch über 25, muss für die Gewährung des Pausch­
        betrags eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
           ■ Ihre Behinderung führt zu einer dauerhaften Einbuße der körperlichen Be­
          weglichkeit oder
           ■ Ihre Behinderung ist die Folge einer Berufskrankheit oder
           ■ Sie erhalten aufgrund der Behinderung eine Rente oder andere Bezüge.
          Dies  gilt  auch,  wenn  das  Recht  auf  die  Bezüge  ruht  oder  der  Anspruch
          durch eine Kapitalabfindung aufgehoben wurde.

        Für einen GdB unter 25 gibt es keinen Pauschbetrag. Aber Sie können dann
        alle  behinderungsbedingten  Aufwendungen  als  außergewöhnliche  Belas­
        tungen geltend machen.
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