Page 32 - Sozialratgeber Hämophilie
P. 32
Nachteilsausgleiche
Bei der Steuererklärung können alle Behinderte, nicht nur Schwerbehinderte
mit einem Schwerbehindertenausweis, einen Pauschbetrag geltend ma
chen. Er wird vom zuständigen Finanzamt gewährt. Die Höhe des Pauschbe
trags richtet sich nach dem GdB. Entscheidend ist dabei der höchste GdB
des Jahres.
Grad der Behinderung (GdB) Pauschale (jährlich)
25–30 310, – €
35–40 430, – €
45–50 570, – €
55–60 720, – €
65–70 890, – €
75–80 1.060, – €
85–90 1.230, – €
95–100 1.420, – €
Wenn Sie das Merkzeichen Bl oder H erhalten haben, erhöht sich der Pausch
betrag auf 3.700,– €.
Liegt Ihr GdB unter 50, jedoch über 25, muss für die Gewährung des Pausch
betrags eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
■ Ihre Behinderung führt zu einer dauerhaften Einbuße der körperlichen Be
weglichkeit oder
■ Ihre Behinderung ist die Folge einer Berufskrankheit oder
■ Sie erhalten aufgrund der Behinderung eine Rente oder andere Bezüge.
Dies gilt auch, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch
durch eine Kapitalabfindung aufgehoben wurde.
Für einen GdB unter 25 gibt es keinen Pauschbetrag. Aber Sie können dann
alle behinderungsbedingten Aufwendungen als außergewöhnliche Belas
tungen geltend machen.
32