Page 29 - Sozialratgeber Hämophilie
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MEHR INFORMATIONEN ZUR ANTRAGSTEL-
                     LUNG ERHALTEN SIE IN DER BROSCHÜRE
                     „DER SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS“, DEN
                     SIE KOSTENLOS AUF DER SEITE HAEMOPHILIE-
                     EXPERTE.DE BESTELLEN KÖNNEN.
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        Der Ausweis dient dazu, Nachteile, die aufgrund der Erkrankung entstehen,
        auszugleichen, und ist daher mit vielen Rechten verbunden. Schwerbehin­
        derte erhalten im Berufsleben beispielsweise einen besonderen Kündigungs­
        schutz und auch mehr Urlaubstage.


        Hinzukommen finanzielle Entlastungen beispielsweise durch Steuerermäßi­
        gungen. Einen Überblick über die zahlreichen Vorteile erhalten Sie unter dem
        Stichwort „Nachteilsausgleiche“ (Seite 32).

        Ob Ihnen ein Schwerbehindertenausweis zusteht, hängt von Ihrem soge­
        nannten  Grad  der  Behinderung  (GdB,  manchmal  auch  Grad  der  Schädi­
        gungsfolgen, GdS, genannt) ab. Er gibt an, wie stark die Behinderung Sie in
        Ihrem Alltags­ und Berufsleben beeinträchtigt.

        Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag
        bei  Ihrem  zuständigen  Versorgungsamt  stellen.  Bei  den  meisten  Ämtern
        kann der Antrag auch online ausgefüllt oder zumindest von der Internetseite
        heruntergeladen werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

        Der Schwerbehindertenausweis gilt für maximal fünf Jahre und kann zweimal
        verlängert werden. Danach müssen Sie ihn erneut beantragen.

        Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie ab einem GdB von 50. Wird
        Ihnen ein Behinderungsgrad zwischen 30 und 50 bescheinigt, können Sie
        eine sogenannte Gleichstellung beantragen. Sie erhalten dann zum Beispiel
        den  gleichen  Kündigungsschutz,  der  für  Schwerbehinderte  gilt.  Einen  An­
        trag auf Gleichstellung können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit stellen.





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