Page 30 - Sozialratgeber Hämophilie
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Grad der Behinderung (GdB)
Der Grad der Behinderung wird von Ihrem zuständigen Versorgungsamt
festgelegt. Sollten Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sein, können
Sie Widerspruch einlegen. Eine Mustervorlage dazu finden Sie auf Seite 56 in
diesem Ratgeber. Kommen neue Beeinträchtigungen hinzu oder verschlech
tert sich Ihr Zustand, können Sie einen Antrag auf Erhöhung des GdB stellen.
Bei Ihrem Versorgungsamt erhalten Sie entsprechende Antragsformulare.
Das Versorgungsamt kann Ihren Grad der Behinderung herunterstufen. Unter
Umständen verlieren Sie dann den Schwerbehindertenausweis. Gegen eine
Rückstufung können Sie Widerspruch einlegen. Sozialverbände wie VdK und
SoVD können Sie hierzu beraten.
Für jede Erkrankung gibt es Richtwerte bezüglich des GdB, die in den soge
nannten Versorgungsmedizinischen Grundsätzen festgelegt sind. Bei der
Hämophilie ist dabei die sogenannte Restaktivität der Gerinnungsfaktoren
ausschlaggebend. Ein normal gesunder Mensch hat eine 100 % Restaktivität
der Gerinnungsfaktoren. Für die Hämophilie gilt:
> 5 % Restaktivität der Gerinnungsfaktoren = leichte Hämophilie
1–5 % Restaktivität der Gerinnungsfaktoren = mittelschwere Hämophilie
< 1 % Restaktivität der Gerinnungsfaktoren = schwere Hämophilie.
Der GdB sieht in der Regel wie folgt aus:
SCHWEREGRAD RESTAKTIVITÄT AHG GDB
(antihämophiles Globulin*)
Restaktivität antihämophiles
Leichte Form 20
Globulin (AHG) über 5 %
1–5 % AHG plus seltene Blutungen 30-40
Mittelstarke Form 1–5 % AHG plus häufige (mehrfach 50-80
jährlich), ausgeprägte Blutungen
Schwere Form Weniger als 1 % AHG 80-100
* Antihämophiles Globulin A = Faktor VIII, antihämophiles Globulin B = Faktor IX
Folgen von Blutungen sind zusätzlich zu bewerten.
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