Page 30 - Sozialratgeber Hämophilie
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Grad der Behinderung (GdB)
        Der  Grad  der  Behinderung  wird  von  Ihrem  zuständigen  Versorgungsamt
        festgelegt. Sollten Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sein, können
        Sie Widerspruch einlegen. Eine Mustervorlage dazu finden Sie auf Seite 56 in
        diesem Ratgeber. Kommen neue Beeinträchtigungen hinzu oder verschlech­
        tert sich Ihr Zustand, können Sie einen Antrag auf Erhöhung des GdB stellen.
        Bei Ihrem Versorgungsamt erhalten Sie entsprechende Antragsformulare.
        Das Versorgungsamt kann Ihren Grad der Behinderung herunterstufen. Unter
        Umständen verlieren Sie dann den Schwerbehindertenausweis. Gegen eine
        Rückstufung können Sie Widerspruch einlegen. Sozialverbände wie VdK und
        SoVD können Sie hierzu beraten.

        Für jede Erkrankung gibt es Richtwerte bezüglich des GdB, die in den soge­
        nannten  Versorgungsmedizinischen  Grundsätzen  festgelegt  sind.  Bei  der
        Hämophilie ist dabei die sogenannte Restaktivität der Gerinnungsfaktoren
        ausschlaggebend. Ein normal gesunder Mensch hat eine 100 % Restaktivität
        der Gerinnungsfaktoren. Für die Hämophilie gilt:


         > 5 % Restaktivität der Gerinnungsfaktoren = leichte Hämophilie
        1–5 % Restaktivität der Gerinnungsfaktoren = mittelschwere Hämophilie
         < 1 % Restaktivität der Gerinnungsfaktoren = schwere Hämophilie.

        Der GdB sieht in der Regel wie folgt aus:


        SCHWEREGRAD          RESTAKTIVITÄT AHG              GDB
                             (antihämophiles Globulin*)

                             Restaktivität antihämophiles
        Leichte Form                                        20
                             Globulin (AHG) über 5 %
                             1–5 % AHG plus seltene Blutungen   30-40
        Mittelstarke Form    1–5 % AHG plus häufige (mehrfach   50-80
                             jährlich), ausgeprägte Blutungen

        Schwere Form         Weniger als 1 % AHG            80-100


        * Antihämophiles Globulin A = Faktor VIII, antihämophiles Globulin B = Faktor IX

        Folgen von Blutungen sind zusätzlich zu bewerten.
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