Page 15 - Haemophilie Behindertenausweis 2018
P. 15

Was sind „Merkzeichen“ im


               Schwerbehindertenausweis?









               Merkzeichen sind Buchstaben, die in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden und die Art der
               Behinderung sowie die damit verbundenen Leistungen und Vergünstigungen kennzeichnen. So bedeutet
               z. B. das Merkzeichen „G“, dass der Betroffene erheblich in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
               eingeschränkt ist. Um diesen Nachteil auszugleichen, darf er beispielsweise vergünstigt oder kostenlos
               öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

               Das Merkzeichen „H“ für „hilflos“ kann z. B. einem Kind mit Hämophilie, bei dem eine regelmäßige
               Substitutionsbehandlung mit Faktorkonzentrat notwendig ist, zuerkannt werden. Die hiermit verbundene
               „Hilflosigkeit“ wird bis zum sechsten Lebensjahr angenommen, in manchen Fällen, abhängig u. a. von der
               Blutungsneigung und dem Reifegrad des Kindes, auch noch darüber hinaus.


               Des Weiteren gibt es noch andere Merkzeichen wie z. B. aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder B (Not-
               wendigkeit ständiger Begleitung). Diese treffen im Allgemeinen aber nicht auf Hämophilie-Patienten zu.























                                                                                                                 15
   10   11   12   13   14   15   16   17   18   19   20