Page 23 - Sozialratgeber Hämophilie
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        Arbeitslosengeld II (ALG II/Hartz IV)
        Wenn Sie keinen Anspruch mehr auf ALG I haben, greift das Arbeitslosen­
        geld II. Früher war es die Sozialhilfe, heute nennt man es auch Hartz IV.
        Diese Leistung steht hilfebedürftigen Erwerbsfähigen im Alter von 15 bis 65
        Jahren zu. Die Beträge setzen sich aus einem sogenannten Regelbedarf und
        den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Den Regelbedarf zahlt
        der Bund, Unterkunft­ und Heizkosten die Kommune bzw. der Landkreis.



        ALG II Regelbedarf 2019
           ■ Erwachsene alleinstehende / alleinerziehende Person: 424,– €
           ■ Erwachsene Partner: 382,– €
           ■ Kinder unter 6 Jahren: 245,– €
           ■ Kinder von 7 bis 14 Jahren: 302,– €
           ■ Jugendliche von 15 bis 18 Jahren: 322,– €



        Hilfebedürftige mit einer chronischen Erkrankung wie Hämophilie A oder B
        können einen Mehrbedarf beim ALG II geltend machen. Dieser wird z. B. ge­
        währt, wenn die Antragstellerin schwanger ist oder wenn eine krankheitsbe­
        dingte kostenaufwendige Ernährung notwendig ist. Dazu wird beim Jobcen­
        ter ein Antrag gestellt. In der Regel wird dafür ein ärztliches Attest benötigt.
        In der Praxis ist es meist jedoch schwierig, einen Mehrbedarf durchzusetzen.
        Die Höhe des Mehrbedarfs wird individuell berechnet und ist meist ein Auf­
        schlag von 10–20 % auf den Regelsatz.




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