Page 21 - Sozialratgeber Hämophilie
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Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Sind Sie danach noch einmal wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig,
besteht ein erneuter Anspruch. Werden Sie aufgrund einer weiteren Erkran
kung arbeitsunfähig, kann auch schon früher ein Anspruch auf Krankengeld
entstehen.
Sind Sie nach 78 Wochen noch immer arbeitsunfähig, folgt eine Rehabilitation
bzw. die Prüfung eines Rentenbezugs.
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