Page 21 - Sozialratgeber Hämophilie
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Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
        Sind Sie danach noch einmal wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig,
        besteht ein erneuter Anspruch. Werden Sie aufgrund einer weiteren Erkran­
        kung arbeitsunfähig, kann auch schon früher ein Anspruch auf Krankengeld
        entstehen.

        Sind Sie nach 78 Wochen noch immer arbeitsunfähig, folgt eine Rehabilitation
        bzw. die Prüfung eines Rentenbezugs.





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